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Honorare

Mit Fachkompetenz und einer klienten- und lösungsorientierten Vorgehensweise sind wir bestrebt, ein effizientes Kosten/Nutzen-Verhältnis für unsere Mandanten zu erzielen.

Die erbrachten Dienstleistungen unserer Kanzlei werden detailliert festgehalten und dem Mandanten transparent in Rechnung gestellt. Das Honorar bemisst sich nach Zeitaufwand und der Schwierigkeit des Auftrages, dem Streitwert oder der Dringlichkeit einer Intervention. Eine Erhöhung ist im Einklang mit den gesetzlich vorgesehenen Kriterien und den beruflichen Gebräuchen möglich.

In der Regel wird vom Mandaten ein Kostenvorschuss im Hinblick auf die Einleitung erster rechtlicher Schritte verlangt, welcher bei der Endabrechnung abgezogen wird. In bestimmten Fällen ist unsere Kanzlei im Sinne einer Zahlungserleichterung bereit, Teilzahlungen anzunehmen. Unter bestimmten Umständen besteht schliesslich die Möglichkeit in den Genuss der unentgeltlichen Rechtspflege zu gelangen.

 
 


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